Historisches Tuning – was geht?
Unser Partner Classic Trader ist Europas größter Fahrzeugmarkt für klassische Fahrzeuge. Unter http://www.classic-trader.com findet Jeder den nächsten Traum-Klassiker, Youngtimer oder das nächste Motorrad und Jeder kann sein liebstes Stück auch Gleichgesinnten anbieten. Neben der Handelsplattform mit über 12.000 Fahrzeugen gibt es auch ein Magazin von Oldtimer-Enthusiasten für Oldtimer-Freunde. Dorthin geht es HIER. An dieser Stelle veröffentlichen wir in loser Folge lesenswerte Artikel daraus. Heute: Ihr gutes Recht: Historisches Tuning – was geht? Veränderungen des Fahrzeuges gegenüber dem Serien-Auslieferungszustand, also historisches Tuning, sind allgegenwärtig, so auch beispielsweise in der VW-Szene. Ein VW T1 Bulli, dessen Bodenfreiheit nur noch ein Bruchteil des ursprünglichen beträgt, ein VW Golf in dem ein Motor mit G-Lader verbaut wurde oder auch ein VW T3 Bulli mit aktueller Motorisierung, all solche und andere Änderungen sind rund um den VW Konzern kein Ausnahmefall. Betrachten wir zunächst die ursprünglich erteilte Betriebserlaubnis. Diese entfällt, wenn das Fahrzeug entweder endgültig außer Betrieb gesetzt wird, die Betriebserlaubnis ausdrücklich entzogen wird oder wenn einer der nachfolgenden Änderungen durchgeführt wird, nämlich: - Die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
- Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
- Das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Die Änderung der Fahrzeugart ist häufig dann zu beachten, wenn ein Fahrzeug, welches zuvor kein Wohnmobil war, zum Wohnmobil werden soll. In einem solchen Fall ändert sich die Fahrzeugart nämlich von „Lkw geschlossener Kasten“ zu „Wohnmobil“. Eine solche Änderung führt also zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, dies mit der Folge, dass eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden muss, wofür das Fahrzeug zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. § 21 StVZO einer Prüforganisation vorgeführt werden muss. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist bei der Veränderung aller sicherheitsrelevanten Bauteile und Komponenten des Fahrzeuges zu befürchten. Zuerst sind hier die Veränderung der Motorleistung, die Veränderung der Bremsen und die Beleuchtungsanlage zu sehen. HIER weiterlesen Text: Dr. Götz Knoop / Bilder Screenshot: Classic Trader, Volkswagen AG
Dr. jur. Götz Knoop ist Fachanwalt Verkehrsrecht und Spezialist Oldtimerrecht. In seiner Kolumne "Ihr gutes Recht" gibt er praxisnahe Informationen zu juristischen Fragen rund um Old- und Youngtimer.
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