Oldtimer versichern, aber richtig – zu jeder Jahreszeit!

21.02.2022

Wohl die meisten von uns haben ihren Oldie eingemottet, vollgetankt und die Batterie abgeklemmt. Wunderbar. Doch habt Ihr auch darüber nachgedacht, wie der optimale Versicherungsschutz während der winterlichen Ruhepause am besten aussieht? Hier gibt es nämlich einiges zu bedenken:

In der Regel basiert der Versicherungsschutz im Winter auf einer Teilkasko – auch Garagendeckungen bieten günstig Schutz. Doch außer Brand und Diebstahl sind dabei die Risiken, auf die es wirklich ankommt, so gut wie nie vom Versicherungsschutz gedeckt.

Sobald das Auto abgemeldet wurde, wird es in der Regel auf eigener Achse nicht mehr bewegt. Was geschieht jedoch, wenn es in die Werkstatt muss oder auf einem Anhänger transportiert werden soll? Klärt am besten, ob „Transportschäden“ gedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel Schäden, die beim Be- und Entladen oder beim Befahren von Auffahrrampen etc. geschehen können. Warum das wichtig ist? Bei einer Deckung für Transportmittelunfälle muss der Anhänger einen Unfall erleiden. Fällt das Auto während des Transports herunter oder wird anderweitig beschädigt, ohne dass der Anhänger verunfallt ist, erhaltet Ihr keine Entschädigung.

Checkt auch folgende Punkte:

  • Ist der Verlust der Autoschlüssel bei Einbruch gedeckt – eine gute Orientierung ist eine Höhe von 5.000 Euro.
  • Ist ein Schaden versichert, wenn es beim Laden der Batterie zu einer Explosion kommt und Säure den Lack des eigenen Fahrzeugs oder weiterer Fahrzeuge verätzt?
  • Zahlt meine Versicherung, wenn am Abstellort (z.B. Halle) Teile der Deckenverkleidung herabfallen und das Fahrzeug beschädigen?
  • Wie hoch werde ich nach einem Kurzschlussfolgeschaden entschädigt? Sobald der Kabelbaum beschädigt wurde, ist eine Summe von den oftmals angebotenen 3.000 Euro jedoch viel zu niedrig.
  • Folgeschäden nach einem Tierbiss (zum Beispiel im Motorraum) sollten immer bis zur Höhe des Fahrzeugwertes gedeckt sein
  • Sind gegenseitige Beschädigungen versichert, wenn die Oldtimer beim Rangieren aneinanderstoßen?
  • Wer zahlt, wenn im Frühjahr ein Schaden durch Mottenfraß oder Mäuse im Innenraum festgestellt und Teile des Interieurs ausgetauscht werden müssen?
  • Sind Schäden durch Vandalismus während des Ruhezeitraums versichert?
  • Sind bei Elementarschäden nicht nur Überschwemmungen, sondern auch Schlammlawinen oder Erdrutsche gedeckt?

Vergleicht Euren Schutz mit der Allgefahrendeckung unseres Partners BELMOT, der Versicherung für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge.

Ihr habt Fragen? Dann meldet Euch einfach bei:

Carsten Drewitz
carsten.drewitz@mannheimer.de
Mobil 0173 / 478 31 38

Interviews und Tipps, zum Beispiel zum Thema Einmotten, und weitere News aus der und für die Oldtimerszene gibt es auf www.belmot.de.